IMMOBILIENMARKT – KOMMT BEI UNS, WAS IN CHINA SCHON WAR?

Aus manchen Finanznachrichten kann man sehr viel lernen, insbesondere wenn man zwischen den Zeilen liest. So war am 28.12.2019 im Handelsblatt zu lesen: „Investoren entdecken Chinas Milliardenmarkt.“ Mit unserem Hinweis auf diesen Artikel geht es uns aber nicht darum, die Entwicklung, Chancen und Risiken des chinesischen Immobilienmarktes zu beurteilen. Vielmehr fanden wir es interessant, dass China aufgrund der Instabilitäten im Finanzsektor über Jahre versucht hat den Immobilienerwerb einzuschränken, um einer Immobilienblase vorzubeugen:

„Als 2006 allein im ersten Halbjahr ausländische Investitionen in Höhe von mehr als zwei Milliarden Dollar in den chinesischen Immobiliensektor strömten – 45 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum -, reagierte Peking. Um den heimischen Markt vor einer Überhitzung zu bewahren, wurde der Sektor auf eine Negativliste gesetzt.“ … „Dabei ging Peking nicht nur gegen Schattenbanken vor, sondern legte Banken und Geldinstituten auch immer strengere Regeln zur Kreditvergabe auf. Das wiederum hatte zur Folge, dass es sowohl potenzielle Eigentumsbesitzer als auch Immobilienunternehmen schwerer hatten, an neue Darlehen zu kommen.“

Quelle Handelsblatt

Zwischen den Zeilen lesen bedeutet, auch mögliche Parallelen zu entdecken. Vor dem Hintergrund unseres schwachen Bankensektors wird auch bei uns immer wieder vor einer Immobilienblase gewarnt. Was bei uns allerdings noch nicht der Fall ist, sind strengere Regeln zur Kreditvergabe durch Banken. Solche Regeln könnten es potentiellen Immobilienerwerber besonders dann erschweren, eine Immobilie zu erwerben, wenn dies sehr offensichtlich Sinn macht. Weil eben zum Beispiel die Banken noch schwächer geworden sind und man dann endlich mehr in Betongold investieren möchte. In diesem Zusammenhang scheint es uns immer wieder Sinn zu machen auf das von uns als Schubladengesetz bezeichnete Gesetz zur Vorbeugung von Immobilienblasen hinzuweisen. Auch dieses Gesetz könnte es erschweren, Immobilien zu erwerben, jedenfalls dann, wenn ein Kredit dazu benötigt wird. Mehr Informationen finden Sie dazu finden Sie hier im Blog – Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird – oder Sie besuchen eine unserer Veranstaltungen zum Immobilienerwerb.


Dieser Beitrag wurde zuerst auf der Homepage FORAIM unter Marktinformationen Immobilien veröffentlicht.