1. Maklervertrag
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Angebotsbeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen zwischen FORAIM Finanzmanagement und –service GmbH (im folgenden Makler genannt) und dem Vertrags-Partner/Angebotsempfänger.
2. Angebot
Die im Angebot gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Verkäufers. Der Makler hat sich um richtige und vollständige Information bemüht, kann jedoch nicht für die Angaben des Verkäufers haften. War das Angebot dem Interessenten schon bekannt, so ist dies dem Makler unverzüglich schriftlich, unter Angabe des Voranbieters und des Datums des Vorangebots, mitzuteilen. Das Angebot ist nur für den im Anschreiben benannten Adressaten bestimmt. Es ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht ohne Zustimmung des Maklers zugänglich gemacht werden. Der Makler ist berechtigt. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Angebotsempfänger geltend zu machen, sofern ihm durch den Bruch der Vertraulichkeit ein Schaden entstanden ist.
3. Provision
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Provision vom Verkäufer gezahlt.
4. Vertragsabschluss
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Termin für die notarielle Beurkundung und auf eine Ausfertigung der notariellen Kaufurkunde.
5. Haftung
Die Angebote des Maklers sind freibleibend. Zwischen-Verkauf, -Vermietung oder –Verpachtung bleiben dem Objektanbieter ausdrücklich vorbehalten, sofern hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
6. Sonstiges
Der Vertragspartner/Angebotsempfänger bestätigt anschließend, dass sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über die Inhalte des Angebots hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur mit schriftlicher Bestätigung Gültigkeit erlangen. Der Makler nimmt keine Zahlungen für Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Miet-Interessent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, der Sitz des Maklers. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Allgemeine Geschäftsbedingung vielmehr ihrem Sinn gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.