Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird

Auf unseren finanzenlounge-Veranstaltungen hören wir immer wieder, dass das Gesetz gegen Immobilienblasen unbekannt ist. Mit diesem am 30. März 2017 beschlossenen Gesetz, wurde für die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Maßnahmenbündel) beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Was so abstrakt klingt, kann durchaus eines Tages einen großen Einfluss darauf haben, ob ein Immmobilienerwerb noch so einfach möglich sein wird wie heute. Der genaue Tag, wann dieses Gesetz zum Tragen kommt ist zwar nicht bekannt. Es ist aber zu vermuten, dass dieses Gesetz dann „zum Leben“ erweckt werden soll, wenn eine erneute (und vielleicht berechtigte) Flucht in das Betongold einsetzen könnte. Nämlich dann wenn sich wieder eine Gefahr für die Stabilität der Banken abzeichnen sollte. Verständlich, dass man in dieser Situation einen Teil seines Geldes in Immobilien anlegen möchte. Wenn dann ihr Geld aber nicht ausreichend ist, um die Immobilie komplett mit Eigenmitteln zu erwerben, also ohne Finanzierung, kann dies für Sie unmöglich werden. „Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird“ weiterlesen