Ihr Krankenversicherungsschutz: Aus der Corona-Krise abgeleitete Überlegungen

Vielleicht machen Sie sich gerade jetzt ganz praktische Gedanken über Ihre ärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Sie möchten nicht in überfüllten Wartezimmern sitzen oder bei Ihnen steht aufgrund einer Nicht-Corona-Erkrankung eine Behandlung im Krankenhaus an. Wer privat krankenversichert ist, hat hier einen Vorteil, der zugegeben nicht dem notwendigen Solidargedanken entspricht. Aber er/sie hat ihn.

Welche Möglichkeiten jeder hat:

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie zumindest für die Zukunft Ihre ganz persönliche Versorgungssituation zu verbessern, indem Sie eine Krankenhauszusatzversicherung abschliessen. Üblicherweise wird hier als Vorteil genannt, dass Sie Anspruch auf Chefarztbehandlung und ein 1-oder 2-Bettzimmer haben. Bei einer sehr großen plötzlichen Corona- Infektionswelle oder einen ähnlichen Krankheitswelle in Zukunft, wird sich dieser Anspruch eventuell nicht in einem Krankenhaus nahe an Ihrem Wohnort umsetzen lassen, wohl aber an einem örtlich anders gelegenen Krankenhaus (Die Corona-Infektionen treten regional sehr unterschedlich häufig auf). Mit einer Zusatzversicherung haben Sie freie Krankenhauswahl.

Private Krankenhauszusatzversicherungen bieten Ihnen – anders als die gesetzlichen Krankenversicherungen – diesen entscheidenden Vorteil: Sie haben freie Krankenhauswahl! Denken Sie bei diesem Vorteil nicht daran, dass Sie an Corona erkranken könnten. Es ist wesentlich wahrscheinlicher, dass Sie aufgrund einer anderen Erkrankungen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen. Vielleicht handelt es sich um eine Erkrankung, die sowohl in (im Falle einer breiten Corona-Infektionswelle) überfüllten allgemeinen Krankenhäuser als auch in anderweitig gelegenen Spezialkliniken behandelt werden kann. Es ist dann natürlich vorteilhaft dieses Krankenhaus frei innerhalb Deutschlands aussuchen zu können.Und trotz der aktuellen Medienhype zu Corona, denken Sie auch daran, dass in Zukunft ähnliche bishser unbekannte Erkrankungswellen auftreten können.

Etwas anders sieht es bei der Versorgung im ambulanten Bereich aus. Auch hier gibt es private Zusatzversicherungen. Diese bieten aber häufig nur eingeschränkten Schutz, wenn Sie die üblichen Angebote wählen. Gegen etwas höhere Versicherungsbeiträge ist es allerdings möglich, den vollen Privatpatientenstatus bei ambulant niedergelassenen Ärzten zu erhalten. In einem solchen Fall vereinbaren Sie mit der gesetzlichen Krankenkasse das Erstattungsprinzip. Sie müssen dann aber den Anteil des Arzthonorars, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, vorleisten. Ob dies wir Sie sinnvoll ist, können wir gern in einem persönlichen Gespräch erörtern.

Übrigens gibt es bei einigen privaten Krankenversicherungen jetzt zusätzliche Leistungsangebote, die ihnen noch mehr Bequemlichkeit und auch Schutz vor überlasteten Arztpraxen bieten. Dabei handelt es sich um Tele-Medizin- oder digitale-Medizin-Leistungen. Eine Gesellschaft bietet zum Beispiel folgendes Angebot:

TeleClinic ist eine Plattform für den digitalen Arztbesuch. Unsere krankenvollversicherten Kunden können darüber in Deutschland niedergelassene Fachärzte 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr kontaktieren – für eine medizinische Beratung, ein Rezept, eine Krankschreibung oder eine Überweisung. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich die Kunden gerade befinden. Sie erreichen TeleClinic sowohl über das Festnetz als auch per Videotelefonie und Chat über Smartphone oder Tablet.

TeleClinic ist eine Plattform für den digitalen Arztbesuch. Unsere krankenvollversicherten Kunden können darüber in Deutschland niedergelassene Fachärzte 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr kontaktieren – für eine medizinische Beratung, ein Rezept, eine Krankschreibung oder eine Überweisung. Dabei spielt es keine Rolle, wo sich die Kunden gerade befinden. Sie erreichen TeleClinic sowohl über das Festnetz als auch per Videotelefonie und Chat über Smartphone oder Tablet.

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