Zu wenig Wohnraum und dennoch keine Planungssicherheit für die Immobilie als Kapitalanlage


Dieser Beitrag zeigt die negativen Folgen für Kapitalanleger durch zunehmender Regulierungen. An einem konkreten Beispiel wird aber aufgezeigt, wie ein konkretes Immobilienangebot hier Lösungen für Anleger bietet, die eine Immobilie als Geldanlage kaufen möchten.


Die Vorteile einer Immobilie als Geldanlage sind eigentlich ganz einfach aufzuzählen

  • laufende kalkulierbare Einnahmen durch Mieten
  • Sicherheit durch echte Substanz
  • Wertsteigerung, weil Immobilien nicht total beliebig vermehrbar sind

Den letztgenannten Punkt kann man auch kurz als Folge von Knappheit bezeichnen. Und eine alte ökonomische Regel besagt, dass Knappheit eine wesentliche Voraussetzung für Wertbeständigkeit und Wertzuwachs ist.  Dies gilt für alle Märkte, aber nur solange, wie nicht von außen preisverzehrend eingegriffen wird. Auf dem Wohnungsmarkt ist dies aber zunehmend mehr der Fall. Verständlich, denn die Mieten sind zum Teil derart gestiegen, dass die Mieter einen immer höheren Anteil ihres Einkommens für die Wohnkosten aufwenden müssen. Zunehmend mehr ruft dies die Politik auf den Plan. „Zu wenig Wohnraum und dennoch keine Planungssicherheit für die Immobilie als Kapitalanlage“ weiterlesen

Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird

Auf unseren finanzenlounge-Veranstaltungen hören wir immer wieder, dass das Gesetz gegen Immobilienblasen unbekannt ist. Mit diesem am 30. März 2017 beschlossenen Gesetz, wurde für die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Maßnahmenbündel) beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Was so abstrakt klingt, kann durchaus eines Tages einen großen Einfluss darauf haben, ob ein Immmobilienerwerb noch so einfach möglich sein wird wie heute. Der genaue Tag, wann dieses Gesetz zum Tragen kommt ist zwar nicht bekannt. Es ist aber zu vermuten, dass dieses Gesetz dann „zum Leben“ erweckt werden soll, wenn eine erneute (und vielleicht berechtigte) Flucht in das Betongold einsetzen könnte. Nämlich dann wenn sich wieder eine Gefahr für die Stabilität der Banken abzeichnen sollte. Verständlich, dass man in dieser Situation einen Teil seines Geldes in Immobilien anlegen möchte. Wenn dann ihr Geld aber nicht ausreichend ist, um die Immobilie komplett mit Eigenmitteln zu erwerben, also ohne Finanzierung, kann dies für Sie unmöglich werden. „Schubladengesetz kann Immobilienerwerb dann erschweren, wenn die Kapitalschutzfunktion der Immobilie notwendig wird“ weiterlesen